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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2022 - L 3 R 662/21   

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https://dejure.org/2022,12188
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2022 - L 3 R 662/21 (https://dejure.org/2022,12188)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.02.2022 - L 3 R 662/21 (https://dejure.org/2022,12188)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - L 3 R 662/21 (https://dejure.org/2022,12188)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Franchisenehmer einer Nachhilfeeinrichtung rentenversicherungspflichtig

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Franchisenehmer einer Nachhilfeeinrichtung rentenversicherungspflichtig

  • IWW (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht | Franchisenehmer einer Nachhilfeeinrichtung ist rentenversicherungspflichtig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 711
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R

    Rentenversicherung - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB IV -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2022 - L 3 R 662/21
    In der Fällen des Bundessozialgerichts BSG, Urteil vom 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R -, BSGE 105, 46-56, SozR 4-2600 § 2 Nr. 12 und der genannten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts habe eine starke wirtschaftliche Abhängigkeit bestanden.

    Aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 04.11.2009 (a.a.O), auf die das SG sein Urteil maßgeblich stütze, lasse sich nicht ableiten, dass ein Ein-Mann-Franchise-Unternehmer stets der Versicherungspflicht gemäß § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI unterliege.

    In seinem grundlegenden Urteil vom 04.11.2009 (BSG - B 12 R 3/08 R -, BSGE 105, 46-56, SozR 4-2600 § 2 Nr. 12; zustimmend Dankelmann, jurisPR-SozR 18/2010 Anm. 4; siehe auch Plagemann/Radtke-Schwenzer, NJW 2010, 2481-2483), welches sich auf den Vertrieb von Handelswaren im Franchisesystem ("Backshop") bezieht, hat das BSG aus der Gesetzgebungsgeschichte des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI abgeleitet, dass nach den Vorstellungen der an den verschiedenen Gesetzgebungsverfahren Beteiligten auch für Franchise-Verhältnisse ein Regelungsbedarf bestanden habe und Franchise-Nehmer ausdrücklich in die Rentenversicherungspflicht Selbstständiger einbezogen werden sollten.

    Auch wenn das BSG in seiner Entscheidung vom 04.11.2009 (a.a.O., Rn. 25) Absatzmittlungsverhältnisse für Waren und/oder Dienstleistungen anspricht, liegt noch keine höchstrichterliche Entscheidung zu Dienstleistungen vermarktenden Franchise-Nehmern vor.

  • LSG Schleswig-Holstein, 05.12.2011 - L 1 R 59/11

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Leiter eines Nachhilfeinstituts -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2022 - L 3 R 662/21
    Anders als in dem der Entscheidung des Schleswig-Hosteinischen LSG von 05.12.2011 (L 1 R 59/11) zu Grunde liegenden Sachverhalt begründe der FFV kein abhängiges, vertikal-kooperativ organisiertes Vertragsverhältnis.

    Das LSG Schleswig-Holstein hat diese Grundsätze auf seine Entscheidung zur Einordnung eines Leiters eines Nachhilfeinstituts angewandt und darauf hingewiesen, dass die soziale Schutzbedürftigkeit eines Ein-Mann-Franchise-Nehmers unabhängig davon bestehe, ob dieser Waren oder Dienstleistungen anbiete (Urteil vom 05.12.2011 - L 1 R 59/11, juris; Revision als unzulässig verworfen durch BSG, Beschluss vom 09.01.2014 - B 5 RE 1/14 R-, siehe in diesem Zusammenhang auch SG Köln, Urteil vom 17.04.2012 - S 7 R 406/10 WA-, juris; der Entscheidung des LSG Schleswig-Holstein zustimmend Timmermann, BB 2015, 319).

  • BSG, 09.01.2014 - B 5 RE 1/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2022 - L 3 R 662/21
    Das LSG Schleswig-Holstein hat diese Grundsätze auf seine Entscheidung zur Einordnung eines Leiters eines Nachhilfeinstituts angewandt und darauf hingewiesen, dass die soziale Schutzbedürftigkeit eines Ein-Mann-Franchise-Nehmers unabhängig davon bestehe, ob dieser Waren oder Dienstleistungen anbiete (Urteil vom 05.12.2011 - L 1 R 59/11, juris; Revision als unzulässig verworfen durch BSG, Beschluss vom 09.01.2014 - B 5 RE 1/14 R-, siehe in diesem Zusammenhang auch SG Köln, Urteil vom 17.04.2012 - S 7 R 406/10 WA-, juris; der Entscheidung des LSG Schleswig-Holstein zustimmend Timmermann, BB 2015, 319).
  • SG Köln, 17.04.2012 - S 7 R 406/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2022 - L 3 R 662/21
    Das LSG Schleswig-Holstein hat diese Grundsätze auf seine Entscheidung zur Einordnung eines Leiters eines Nachhilfeinstituts angewandt und darauf hingewiesen, dass die soziale Schutzbedürftigkeit eines Ein-Mann-Franchise-Nehmers unabhängig davon bestehe, ob dieser Waren oder Dienstleistungen anbiete (Urteil vom 05.12.2011 - L 1 R 59/11, juris; Revision als unzulässig verworfen durch BSG, Beschluss vom 09.01.2014 - B 5 RE 1/14 R-, siehe in diesem Zusammenhang auch SG Köln, Urteil vom 17.04.2012 - S 7 R 406/10 WA-, juris; der Entscheidung des LSG Schleswig-Holstein zustimmend Timmermann, BB 2015, 319).
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